Pflegeheim kündigen – so kommen Sie aus den Verträgen raus
Jederzeit ordentlich kündbar
Bewohnerinnen und Bewohner können einen Heimvertrag jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen – ohne Angabe von Gründen. Maßgeblich ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das Verbraucher besonders schützt.
Außerordentliche Kündigung
Kann Ihnen die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden – etwa bei erheblichen Mängeln in der Pflege – können Sie fristlos kündigen. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig und mahnen Sie sie zunächst schriftlich an.
Das Heim hat es schwerer
Der Heimträger darf nur unter engen Voraussetzungen kündigen. Eine Kündigung allein wegen eines erhöhten Pflegebedarfs ist in der Regel unzulässig. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.


