Kündigung per E-Mail: Darauf sollten Sie achten
Textform genügt – keine Unterschrift nötig
Für die meisten Verträge reicht heute die sogenannte Textform. Das bedeutet: Eine E-Mail genügt, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Schreiben Sie klar, dass Sie den Vertrag kündigen, und nennen Sie das gewünschte Vertragsende.
Zugang nachweisen
Eine Kündigung wird erst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam. Bitten Sie deshalb ausdrücklich um eine Empfangsbestätigung und aktivieren Sie eine Lese- oder Übermittlungsbestätigung. Bewahren Sie die gesendete E-Mail sorgfältig auf.
Was unbedingt in die E-Mail gehört
Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, die Vertrags- oder Kundennummer, das Datum und eine eindeutige Kündigungserklärung. Formulieren Sie freundlich, aber bestimmt – und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.


