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Handyvertrag kündigen: Muss ich anrufen, um die Kündigung zu bestätigen?

Mit Tricks versuchen Telefongesellschaften, ihre Kundschaft zu halten. Darauf müssen Sie sich aber nicht einlassen. Unser Musterbrief hilft beim Kündigen.

Handyvertrag kündigen: Muss ich anrufen, um die Kündigung zu bestätigen?
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Keine telefonische Bestätigung nötig

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sie wird wirksam, sobald sie dem Anbieter zugeht – ganz ohne Bestätigung. Werden Sie aufgefordert, die Kündigung noch einmal telefonisch zu bestätigen, müssen Sie darauf nicht reagieren.

Häufig dient ein solcher Rückruf nur dazu, Ihnen ein neues Angebot zu unterbreiten oder Sie zum Bleiben zu bewegen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen.

Kündigungsfristen bei Mobilfunkverträgen

Mobilfunkverträge haben oft eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Seit März 2022 dürfen sich solche Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch automatisch verlängern, wenn sie danach monatlich mit einem Monat Frist kündbar sind.

Achten Sie darauf, rechtzeitig zu kündigen. Maßgeblich ist nicht das Datum Ihres Schreibens, sondern der Zugang beim Anbieter.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug oder Preiserhöhung

Erhöht Ihr Anbieter den Preis oder verschlechtert die Leistung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch wenn die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbracht werden kann, können Sie unter Umständen vorzeitig kündigen.