Gesundheit

Pflegeheim kündigen – so kommen Sie aus den Verträgen raus

Als Pflegeheim-Bewohner:in können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Wir zeigen Ihnen wie.

Pflegeheim kündigen – so kommen Sie aus den Verträgen raus
Pexels

Jederzeit ordentlich kündbar

Bewohnerinnen und Bewohner können einen Heimvertrag jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen – ohne Angabe von Gründen. Maßgeblich ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das Verbraucher besonders schützt.

Außerordentliche Kündigung

Kann Ihnen die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden – etwa bei erheblichen Mängeln in der Pflege – können Sie fristlos kündigen. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig und mahnen Sie sie zunächst schriftlich an.

Das Heim hat es schwerer

Der Heimträger darf nur unter engen Voraussetzungen kündigen. Eine Kündigung allein wegen eines erhöhten Pflegebedarfs ist in der Regel unzulässig. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.