Patientenrechte: Das steht Ihnen zu
Aufklärung, Einwilligung und Arztwahl
Vor einer Behandlung müssen Sie verständlich über Diagnose, geplante Maßnahmen, Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt werden. Erst auf dieser Grundlage können Sie wirksam in die Behandlung einwilligen. Sie dürfen Fragen stellen und sich Bedenkzeit nehmen.
Grundsätzlich gilt die freie Arztwahl: Sie entscheiden, von wem Sie sich behandeln lassen. In vielen Fällen können Sie zudem eine zweite ärztliche Meinung einholen, um eine empfohlene Behandlung besser einschätzen zu können.
Einsicht in die Patientenakte
Über Ihre Behandlung wird eine Patientenakte geführt. Sie haben das Recht, diese Akte einzusehen und Kopien zu erhalten. Die Kosten für Kopien dürfen Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Die Einsicht hilft, den Behandlungsverlauf nachzuvollziehen und Unterlagen für eine zweite Meinung oder einen Arztwechsel zusammenzustellen. Stellen Sie Ihren Wunsch am besten schriftlich und bewahren Sie eine Kopie der Anfrage auf.
Vorgehen bei Behandlungsfehlern
Vermuten Sie einen Behandlungsfehler, sollten Sie das Geschehen möglichst genau dokumentieren und Ihre Patientenakte anfordern. Das direkte Gespräch mit der behandelnden Praxis oder dem Krankenhaus ist oft ein sinnvoller erster Schritt.
Gesetzlich Versicherte können sich an ihre Krankenkasse wenden, die bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes veranlassen kann. Daneben bestehen weitere Wege wie eine Beschwerde bei der Ärztekammer oder die Prüfung rechtlicher Schritte.

