Verträge

Online kündigen: Vormerkung reicht nicht

Bei Kündigungen von digital abgeschlossenen Verträgen legen Telekommunikationsunternehmen, Dating-Dienste oder soziale Netzwerke ihren Kunden geschickt Steine in den Weg. Wir zeigen, wie Sie wirklich wirksam kündigen.

Online kündigen: Vormerkung reicht nicht
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Vormerkung ist keine Kündigung

Viele Firmen bieten online eine sogenannte Kündigungsvormerkung an. Damit kündigen Sie Ihren Vertrag aber nicht wirksam – Sie müssten zusätzlich anrufen und die Kündigung telefonisch bestätigen. Im Streitfall können Sie dann nur schwer beweisen, tatsächlich gekündigt zu haben.

So funktioniert der Kündigungsbutton richtig

Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton muss eindeutig mit „Verträge hier kündigen“ beschriftet sein. Nach dem Klick führt eine Bestätigungsseite zum Versand. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit – speichern Sie diese unbedingt.

Beweise sichern

Machen Sie einen Screenshot der Bestätigungsseite und speichern Sie die Bestätigungs-E-Mail. Erhalten Sie keine Bestätigung, kündigen Sie zusätzlich schriftlich per E-Mail oder Einschreiben.